Bevorschussung von Alimenten auch für Volljährige

Bevorschussung von Alimenten auch für Volljährige

29. Februar 2020 0 Von Sabina Peter Köstli

Der Grosse Rat stimmte an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 der Motion «Änderung des Gesetzes über die Alimentenbevorschussung» mit 65 zu 41 Stimmen zu, welche ich mitinitiiert habe. Im Kanton Thurgau werden bis anhin Alimente nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit ausgerichtet. Viele Jugendliche sind in diesem Alter noch mitten in der Erstausbildung und deshalb auf Unterhaltszahlungen ihrer Eltern angewiesen. Kommen diese ihrer Pflicht nicht nach, müssen Kinder in einer entscheidenden Phase ihres Lebens gegen ihre Eltern vorgehen und die Alimente eintreiben, was nicht ihre Aufgabe sein kann. Aufgrund der administrativen und emotionalen Belastungen, welche ein solches Prozedere mit sich bringt, droht ein Abbruch der Ausbildung und der Bezug von Sozialhilfe. Dadurch starten Jugendliche mit einem nicht selbst verschuldeten Schuldenberg ins Erwachsenenleben (Sozialhilfegelder sind rückerstattungspflichtig). Dies sah auch der Grosse Rat so, welcher die Fortdauer der Alimentenbevorschussung bis zum Abschluss der Erstausbildung guthiess.

https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld/die-gemeinden-muessen-im-thurgau-kuenftig-auch-fuer-volljaehrige-alimente-bevorschussen-ld.1198479